Ein herzliche$ Grüß Gott auf der Weltnetzseite
de$ Staate$ Volk$staat Bayern (in Reorganisation)

So erklärte der amerikanische Außenminister Herter am 18. Mai 1959 auf der Genfer Außenministerkonferenz:

"Es ist der Standpunkt der Vereinigten Staaten, daß nach internationalem Recht das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt auch weiterhin besteht ...

Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist... Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht - und zwar weder getrennt noch gemeinsam - eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen."

Quelle: Aus der Zeit Nr. 52/1969 – Ist die Einheit noch zu retten? – These 9
https://www.zeit.de/1969/52/ist-die-einheit-noch-zu-retten/komplettansicht

Mit dem Ende der Nachkriegsordnung seit dem 27. April 2018 ist der Weg zur Wiederherstellung des Völkerrechtssubjektes Volksstaat Bayern als souveräner Bundesstaat innerhalb des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich/Deutschland mit seinen 26 Glied-/Bundesstaaten frei.

Alle Bayern sind aufgerufen, verbunden mit dem völkerrechtlichen Auftrag zur Restitution, als Abkömmlinge unserer Vorfahren, das Erbe ihrer Ahnen anzutreten und damit den letzten völkerrechtlich geäußerten Willen des deutschen Volkes der Bayern nach dem 1. Weltkrieg und vor Inkrafttreten der "Weimarer Verfassung" umzusetzen und im Rahmen der sog. Restitution völkerrechtlich wiederherzustellen.

„Diese Zeit der Nachkriegsordnung ist zu Ende. Sie ist mehr als 70 Jahre her [...] und wir müssen auch als Deutsche lernen, mehr Verantwortung zu übernehmen.“
(Öffentliche Bekanntgabe durch Frau Bundeskanzlerin Merkel am 27. April 2018 bei der gemeinsamen internationalen Pressekonferenz mit Herrn US-Präsident Trump im Weißen Haus, Washington D.C.)

Auf dem Territorium Bayerns gilt die letzte völkerrechtlich gültige Verfassung vom 14. August 1919 mit den letzten völkerrechtlich gültigen Gesetzen, historisch bedingt im Rechtsstand 12. August 1919, zwei Tage vor Überlagerung durch die Weimarer Republik durch Installierung der Weimarer Verfassung am 14. August 1919, im Gebietsstand 30. Juli 1914. Es gelten die Reichsgesetze im Rechtsstand 30. Juli 1914.

Der sich somit völkerrechtskonform und – zeitlich noch vor Verkündung der „Weimarer Reichsverfassung“ – konstituierte Volksstaat Bayern steht in völkerrechtlicher Rechtsnachfolge des Königreichs Bayern, Signatarstaat der Genfer Menschenrechtskonventionen.

Die Staatsangehörigen des Volksstaates Bayern tragen damit alle Rechte und Pflichten in einem völkerrechtlich existenten Staat, als Glied-/Bundesstaat des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich/Deutschland, mit seiner Verfassung von 1871.

Wir, das indigene, autochthone deutsche Volk der Bayern,
Teil der indigenen, autochthonen deutschen Völker im Staatenbund Deutsches Reich/Deutschland
übernehmen die Funktion des persistent objector, verzichten nicht auf unsere Bodenrechte an dem Land,
welches durch die Abkommen der Haager Landkriegsordnung von 1907 in den Gebietsgrenzen vom 30. Juli 1914,
zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkrieges, völkerrechtskonform geschützt ist.

Alle Bayern mit nachgewiesener Abstammung gemäß Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG 1913) sind aufgerufen, ihre Staatsangehörigkeit in Bayern beurkunden zu lassen, sich damit zu entnazifizieren,
- und das kostbare Erbe ihrer Vorfahren anzutreten -
und mit der Reorganisation/Restitution die ihnen zustehenden Bodenrechte und Menschenrechte geltend zu machen.

Wir, die Vertreter der administrativen Regierung des Staates Volksstaat Bayern,
rufen im Namen des indigenen Volkes der Bayern die restitutiven Besatzungsmächte,
sowie alle Völker dieser Erde und ihre rechtmäßigen Vertreter dazu auf,
uns beizustehen,
den, von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Völkermord an
den Ureinwohnern, an den indigenen deutschen Völkern, ein Ende zu setzen und uns
bei der völkerrechtskonformen und friedlichen Umsetzung der Reorganisation zu unterstützen.

 

Jeder Deutsche steht nur mit der Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates in den Genfer Konventionsrechten und der Haager Landkriegsordnung.
Treten Sie in die Rechte Ihrer Ahnen und nehmen Sie Ihre Staatsangehörigkeit gemäß §1 RuStAG 1913 durch Nachweis der Abstammung an.

Holen Sie sich Ihre Staat$angehörigkeit in Bayern zurück !

Ihr Weg in die Staatlichkeit

Ihr Weg in die Staatlichkeit beginnt mit Umsetzung der Anordnung des Deutschen Reichs, aus dem Amtsblatt Nr. 1 vom 05. Dezember 2016.

Hier finden Sie alle Unterlagen für die korrekte Anforderung der Ausweise.

Ihre Anforderung der Ausweispapiere senden Sie bitte per Post an:

Volksstaat Bayern
Poststelle zu Landsham 
Erdinger Straße 15
[85652] Landsham

 

Alle Staatsangehörigen, die ihre Abstammung gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 lückenlos nachgewiesen haben, haben sich entnazifiziert und sind keine Reichsbürger!

Staat$anwalt Deggendorf